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RG, 16.02.1923 - I 761/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Darf der "fürsorgliche" Antrag des Verteidigers auf Beeidigung eines gemäß § 56 Nr. 3 StPO. unbeeidigt gebliebenen Zeugen vom Gericht erst bei der Urteilsbegründung abgelehnt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 261
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54
Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren …
Ergibt die weitere Verhandlung, dass die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen ist und der angenommene Grund für eine Nichtvereidigung nicht vorliegt, hat das Gericht dies zu berücksichtigen (RGSt 56, 94; 57, 261; BGHSt 1, 216 [218]). - BGH, 10.04.1963 - 1 StR 403/62
Zulässigkeit der Mitwirkung eines Gerichtsassessors als Berichterstatter in einem …
Auf das Urteil RGSt 57, 261 kann die Revision sich nicht berufen. - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.1979 - 4 StR 436/79
Falsche Versicherung an Eides Statt - Zeitweilige Abwesenheit des Angeklagten und …
Die Gründe für die Ablehnung des Hilfsbeweisantrags auf Einvernahme des Max Sch. als Zeuge sind verfahrensrechtlich ordnungsgemäß (vgl. RGSt 57, 261, 262; BGH, Urteil vom 26. April 1977 - 5 StR 768/76;… Löwe/Rosenberg § 244 StPO Rdn. 136) in den Urteilsgründen (UA 72, 73) dargelegt. - BGH, 25.06.1957 - 5 StR 234/57
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Das war auch nicht erforderlich, nachdem der Angeklagte der Art der Vernehmung widersprochen hatte; damit war die Entscheidung des Gerichts ausreichend angerufen (vgl. RGSt 44, 65 [67]; 57, 261 ff; HRR 1938, 792). - BGH, 27.03.1962 - 1 StR 545/61
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- BGH, 15.12.1964 - 1 StR 254/64
Erstattung notwendiger Auslagen - Tötung russischer Kriegsgefangener
Diesen Antrag hat das Schwurgericht auch in den Urteilsgründen (vgl. RGSt 57, 261, 262; 65, 351) nicht beschieden. - BGH, 24.05.1960 - 5 StR 183/60
Verstoss gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Antrag eines …
Es kann schon zweifelhaft sein, ob es sich überhaupt um einen Beweisantrag im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO, d.h. um einen Antrag eines Prozeßbeteiligten auf Beweiserhebung über eine bestimmte Behauptung durch Benutzung eines benannten Beweismittels handelt (vgl. RGSt 57, 261, 262; 59, 429, 430; 64, 432). - BGH, 11.08.1953 - 3 StR 672/52
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Ansich enthält ein solcher Hilfsantrag die Beanstandung (vgl RGSt 57, 261), die Behauptung der Revision wird aber durch die Sitzungsniederschrift nicht belegt, weder in ihrer ursprünglichen Fassung noch in der Fassung, die sie durch die Änderungen des Vorsitzenden erhalten hat. - BGH, 12.03.1957 - 5 StR 443/56
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Richtig ist nun allerdings, daß ein Gerichtsbeschluß im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO auch in der stillschweigenden Ablehnung oder Übergehung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages gefunden werden kann (RGSt 57, 261 [262]). - BGH, 28.08.1956 - 5 StR 224/56
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- BGH, 07.09.1954 - 5 StR 292/54
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- BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 129/55
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